ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Allgemeines
1.1. Für die Leistungen der EURO-TRANS Übersetzungsagentur gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGBs werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt.
1.2. Der Kunde übermittelt EURO-TRANS den zu übersetzenden Text per E-Mail oder per Fax.
1.3. Die EURO-TRANS Übersetzungsagentur macht beglaubigte Übersetzungen auf der Grundlage von Kopien.
2. Geschäftsbedingungen für Firmenaufträge
2.1. Nach der ersten Vorkalkulation der Übersetzungskosten und Abstimmung des Ausführungstermines reicht der Kunde das ausgefüllte und von einem Bevollmächtigten des Kunden unterschriebene Auftragsformular per Fax ein.
2.2. Ohne schriftlichen Auftrag ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet den Auftrag auszuführen. Bei Stammkunden kann EURO-TRANS auf diese Bedingung verzichten.
2.3. Bei umfangreichen Aufträgen (über 10 Seiten) behält sich EURO-TRANS das Recht auf eine Anzahlung vor.
2.4. Die EURO-TRANS Übersetzungsagentur reicht die fertiggestellte Übersetzung per E-Mail oder auf eine andere, nach individueller Absprache mit dem Kunden vereinbarte Weise ein.
2.5. Die Zahlung hat nach Zugehen der fertiggestellten Übersetzung innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung zu erfolgen.
2.6. Bei Unklarheiten zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem Übersetzungsauftrag (oder dem auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Vertrag) gelten die Vorschriften des Übersetzungsauftrages (oder des Vertrages).
3. Geschäftsbedingungen für Privatkunden
3.1. Nach der Kalkulation der Übersetzungskosten von EURO-TRANS und der Abstimmung des Ausführungstermines überweist der Kunde 100% der Wert der Übersetzungskosten.
3.2. Auf Kundenwunsch kann ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der EURO-TRANS Übersetzungsagentur abgeschlossen werden.
3.3. Der Übersetzer übernimmt die Arbeit nach Erhalt der Überweisung von EURO-TRANS. Um die Übersetzungsarbeiten zu beschleunigen kann der Kunde die eingescannte Überweisungsbestätigung per E-Mail zusenden.
3.4. Die EURO-TRANS Übersetzungsagentur übergibt dem Kunden die fertiggestellte Übersetzung per E-Mail oder auf eine andere, nach individueller Absprache mit dem Kunden vereinbarte Weise.
3.5 Bei Unklarheiten zwischen diesen Geschäftsbedingungen und dem, auf Wunsch des Kunden, abgeschlossenem Vertrag entscheidende Bedeutung haben Vorschriften des Vertrages.
4. Vertraulichkeit
4.1. Alle von dem Kunden eingereichten Dokumente werden vertraulich behandelt. Die Ausnahme bilden öffentlich zugängliche Materialien (Inhalte der Webseiten, Pressepublikationen, Gesetze, Verordnungen usw.)
4.2. Auf Wunsch des Kunden kann die EURO-TRANS Übersetzungsagentur eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung ausstellen.
5. Schriftliche Übersetzungsarbeiten
5.1. Der Preis für normale Übersetzungen gilt für eine Standartseite d.h. 1800 Schriftzeichen mit Leerzeichen.
5.2. Der Preis für beglaubigte Übersetzungen gilt für 1125 Schriftzeichen mit Leerzeichen (laut Gesetz vom 25. November 2004 über den Beruf des vereidigten Übersetzers- Dz. U. Nr. 273, poz. 2702 - Gesetzblatt Nr 273, Pos. 2702).
5.3. Die Zahl der Seiten wird mit der Funktion „Wörterzählen“ – „Zeichen (mit Leerzeichen)“ von MS Word berechnet. Die Seitenzahl einer normalen Übersetzung wird bis zur ersten Zahl nach dem Komma berechnet. Bei beglaubigten Übersetzungen wird jede angefangene Seite als volle Seite berechnet.
5.4. Eine zusätzliche, mit einer Veröffentlichung der Übersetzung verbundene, Korrektur ist in dem Preis für eine schriftliche Übersetzung nicht beinhaltet. Die Agentur trägt keine Verantwortung für Verluste, die für den Kunden durch die Veröffentlichung der Übersetzung ohne zusätzliche Korrektur entstehen.
5.5. Wenn die Ausführung des Auftrages von dem Kunden angehalten wird, ist der Kunde verpflichtet die bisher angefertigte Übersetzungsarbeit zu bezahlen.
5.6. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung kann spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich geltend gemacht werden. Die Mängel werden unentgeltlich beseitigt.
5.7. Eventuelle Endschädigung des Kunden für Verluste, die im Zusammenhang mit den von der Agentur durchgeführten Übersetzungsarbeiten entstehen sollten, ist auf das Netto-Betrag des Übersetzungspreises begrenzt.
5.8. Das Urheberrecht an dem Text der Übersetzung ist auf den Kunden übertragen unmittelbar nachdem der Kunde das vereinbarte Honorar der Übersetzungsagentur gegenüber













